Elektroniker/-in Betriebstechnik (IHK)

28 Monate
9 Monate
24 Tage/ Jahr
  • IHK-Prüfungszeugnis nach erfolgreich abgeschlossener IHK-Prüfung (durch die IHK)
  • Zertifikat je trägerinterner Teilqualifikation
  • Personen, die aufgrund einer veränderten Arbeitsmarktlage keine Anstellung in ihrem erlernten Beruf mehr finden
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können
  • Personen ohne Berufsabschluss
  • Wiederungelernte, wenn der Beruf mindestens vier Jahre nicht ausgeübt wurde

Sichern Sie sich bis zu 6.700, – € Zuschuss für den Abschluss einer Umschulung:

  • Monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,- € ab dem 01. Juli 2023
  • Erfolgsprämie für das Bestehen der Zwischenprüfung laut Weiterbildungsstärkungsgesetz 1.000, – € und für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500, – €.
  • Fahrtkostenzuschuss 0,20 €/km zum Bildungsträger zum Kooperationsbetrieb oder Kostenerstattung ÖPNV
  • Alg-I Fortzahlung für die gesamte Dauer der Umschulung!
  • Kosten der Umschulung können über einen Bildungsgutschein gefördert werden. (Personalkosten, Lernmaterial, Ausstattung, Lizenzen, Prüfungsgebühren usw.)
  • Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) und der zuständigen IHK.
  • Eignungstest beim Träger (Wir informieren Sie gerne hierzu näher beim Beratungstermin.)

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Elektroniker/innen für Betriebstechnik installieren elektrische Bauteile und Anlagen in den Bereichen elektrische Energieversorgung, industrielle Betriebsanlagen oder Gebäudesystem- und Automatisierungstechnik. Sie entwerfen Anlagenänderungen und -erweiterungen, installieren Leitungsführungssysteme und Energieleitungen, richten Maschinen und Antriebssysteme ein und montieren Schaltgeräte. Außerdem programmieren, konfigurieren und prüfen sie Systeme und Sicherheitseinrichtungen. Sie überwachen die Anlagen auch, warten sie regelmäßig, führen regelmäßige Prüfungen durch und reparieren sie im Falle einer Störung. Sie organisieren auch die Montage von Anlagen und überwachen die Arbeit von Dienstleistern und anderen Gewerken. Bei der Übergabe der Anlagen weisen Elektroniker/innen für Betriebstechnik die zukünftigen Anwender in die Bedienung ein.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
  • Elektrische Installationen planen und ausführen
  • Steuerungen analysieren und anpassen
  • Informationstechnische Systeme bereitstellen
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr
  • Beraten und betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
  • Instandhalten von Anlagen und Systemen
  • Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen
  • Technischer Service und Betrieb
  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
  • Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
  • Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
  • Antriebssysteme auswählen und integrieren
  • Gebäudetechnische Anlagen ausführen und in Betrieb nehmen
  • Energietechnische Anlagen errichten und Instand halten
  • Automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen und Instand halten
  • Elektrotechnische Anlagen planen und realisieren
  • Elektrotechnische Anlagen instand halten und ändern

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet

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Online Fachdozent (Ausbilder/in, Experte und/oder Spezialist). In Ausnahmefällen ist Homeschooling möglich, hier bedarf es der Zustimmung der Kammer und des Kostenträgers und wird durch den Bildungsträger abgeklärt.

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